Massenüberwachung ist weder im Zusammenhang von Unrechtsregimen der Vergangenheit (z.B. DDR, NS-Deutschland) noch heute anlässlich weltweiter Überwachungsskandale (z.B. NSA, Pegasus) als systematisches Unrecht strafrechtlich erfasst worden. Ist dies aber angesichts der Bedeutung von Daten für die Macht von Staat und Unternehmen und der Eingriffstiefe noch angemessen? Dem geht der Band nach und stellt die Frage, ob es eines Strafrechts gegen schwerwiegende systematische Datenschutz(menschenrechts)verletzungen durch Staat und Wirtschaft, also eines Daten(wirtschafts)völkerstrafrechts im weiteren Sinne bedarf.