Das 18. Jahrhundert war auch im Entlebuch eine Zeit grosser Veränderungen. Dennoch wagte sich die Obrigkeit nicht an eine Revision des veralteten Landrechts von 1491. Neue Vorschriften mussten für den frühen Kartoffelanbau, die 1723 eingeführte Glasmacherkunst, die Heimindustrie, die sich ausbreitende Armut und die zunehmend umstrittene Nutzung des Hochwalds erlassen werden. Regelungsbedarf erforderten auch die reformierten Berner, die mit ihrem Vieh Alpen im Entlebuch bewirtschafteten, obwohl Nichtkatholiken die Niederlassung in Luzern grundsätzlich untersagt war. Als in den 1760er-Jahren die Obrigkeit die Untertanen durch Reformen und neue Abgaben unter Druck setzte, kam es zu Spannungen, jedoch nicht zu einem neuen Aufstand. Trotz der Hinwendung von Teilen des herrschenden Patriziats zur Aufklärung wurden die Entlebucher weiterhin als unmündige Subjekte behandelt, die sich aus den Regierungsgeschäften herauszuhalten hatten.