Die Untersuchung beschäftigt sich mit den völkerrechtlichen Grenzen, die für die - traditionellerweise dem domaine réservé der Staaten zugeordnete - Möglichkeit der Ausbürgerung bestehen. Diese hat im letzten Jahrzehnt gerade in Europa wieder an Bedeutung gewonnen. Es wird v.a. die EMRK beleuchtet, für deren Art. 8 der EGMR über die 'soziale Identität' einen Zugriffspunkt für den menschenrechtlichen Schutz vor Ausbürgerung eröffnet hat.