Sachschaden entsteht infolge Zerstörung, Beschädigung oder Verlusts einer Sache. Traditionell sind damit Verletzungen der Sachsubstanz gemeint, wobei der Verlust nicht in dieses Schema passt: Er setzt keine Substanzbeeinträchtigung voraus. Umfasst der Sachschaden also den Schaden, der infolge Verletzung des Eigentums entsteht? Bilden diesfalls die Zerstörung, die Beschädigung und der Verlust einen abschliessenden Katalog möglicher Verletzungen - oder müsste man den Sachschaden neu denken? Diese Freiburger Dissertation liefert eine fundierte Analyse des Sachschadens. Sie klärt den tradierten Sachschadenbegriff und leitet einen neuen, rechtsgutorientierten Sachschadenbegriff her. Er legt die Basis für weiterführende Gedanken zum Schadenausgleich, die sich an der Restitution und der Kompensation sowie dem Interesse an der Sache orientieren.