Das Verhältnis zwischen den Grundrechten im Kindesalter und dem «Elternrecht» gilt in der Literatur als nicht abschließend geklärt. Die Dogmatik ist geprägt durch eine ausufernde Terminologie, u. a. «Elternrecht», «Kindesrechte», «Kindeswohl», «Elternverantwortung» und «Grundrechtsmündigkeit». Grundlegende systematische Fragen sind ungelöst, z. B. die nach einem unmittelbaren Rechtsverhältnis zwischen Kind und Eltern auf Verfassungsebene. Der Autor erörtert die Rechtsprechung und die unterschiedlichen Konzeptionen der Literatur. Er plädiert für ein allein staatsgerichtetes Verständnis beider Rechtspositionen und entwickelt auf dieser Grundlage Lösungen für praktische Probleme, z. B. die Grenzziehung des «Elternrechts» und die Prozessfähigkeit des Kindes vor dem Bundesverfassungsgericht.